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Konzept zur Prävention von sexualisierter Belästigung und Gewalt

Präambel

Der Deutsche Minigolfsport Verband e.V. (DMV) ist der Spitzenverband des organisierten Minigolfsports in Deutschland. Er fördert den Minigolfsport, vertritt die Interessen seiner Mitglieder und der angeschlossenen Vereine nach außen, gewährleistet und organisiert den Spielverkehr und leistet Jugendarbeit im sportlichen und jugendpflegerischen Bereich. Die Landesverbände, die Vereine und ihre Mitglieder stehen im Mittelpunkt des Engagements. Dies erfordert vom DMV verantwortliches Handeln auf Grundlage von Transparenz, Integrität und Partizipation als Prinzipien einer guten Verbandsführung.

Das Thema sexualisierte Belästigung und Gewalt ist gesellschaftlich schon seit längerer Zeit präsent und dringt immer mehr in den Vordergrund. Dies gilt insbesondere auch für Sportverbände und -vereine. In jüngerer Vergangenheit sind zahlreiche Täter*innen und Taten in den Strukturen des organisierten Sports offenbar geworden.

In unserem Sport sind Menschen aller Altersgruppen aktiv. Für sie stehen wir in einer besonderen Verantwortung. Wir sehen es als unsere gesellschaftliche Aufgabe an, alles zu tun, um Menschen vor sexualisierter Belästigung und Gewalt in jeder Form zu schützen. Es ist unser Ziel, dass die Sportler*innen sich in unserer Sportart wohlfühlen und vor allem, dass sie sicher sind.

Der DMV sieht sich daher in der Pflicht, ein Konzept zur Prävention von sexualisierter Belästigung und Gewalt zu verabschieden. Für den dauerhaften Erfolg muss eine breite Basis geschaffen werden. Den Landesverbänden kommt hier eine Schlüsselrolle zu. Sie können landesweit ihre Mitglieder für das Thema sensibilisieren und helfen, Fortschritte anzustoßen und zu begleiten. Es ist wichtig für den Erfolg, dass alle an einem Strang ziehen.
 

Konzept

1. Das Präsidium beruft eine*n „Ansprechpartner*in zur Prävention von sexualisierter Belästigung und Gewalt“. Der*die Ansprechpartner*in ist dem*der Gleichstellungsbeauftragten zugeordnet und berichtet den Mitgliedern jährlich auf der Bundesversammlung.

2. Die Kontaktdaten des Ansprechpartners*der Ansprechpartnerin werden auf der Verbandshomepage veröffentlicht.

3. Die Satzung enthält eine Passage, in der sich der Verband gegen jede Form von sexualisierter Belästigung und Gewalt ausspricht. Zudem sieht der Verband rechtssichere Regelungen für eine Sanktionierung bei entsprechendem Fehlverhalten in seiner Satzung/Rechtsordnung vor.

4. Die haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden des Verbands haben eine Selbstverpflichtungserklärung (z.B. den Ehrenkodex) zu unterzeichnen.

5. Bei haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitenden, dem DMV-Präsidium, dem DMJ-Vorstand, dem*der Ansprechpartner*in für den Bereich PSG sowie Personen, die im Auftrag des Verbands Spieler*innen betreuen, erfolgt bei (Neu-)Einstellungen und alle vier Jahre eine Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis. Für die*den Ansprechpartner*in PSBG erfolgt Einsichtnahme und Dokumentation durch den*die Präsidenten*Präsidentin. Für alle anderen erfolgt Einsichtnahme und Dokumentation durch den*die Ansprechpartner*in PSBG.

6. Die haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden des Verbands werden im Themenfeld qualifiziert.

7. Es wird sichergestellt, dass mit der Vergabe neuer Lizenzen und bei der Verlängerung von Lizenzen eine Selbstverpflichtung (z. B. Ehrenkodex) unterschrieben wird.

8. Die Inhalte zur geschlechter-, alters- und zielgruppengerechten Prävention von sexualisierter Belästigung und Gewalt werden in die Ausbildungskonzeptionen des Verbandes, entsprechend den DOSB-Rahmenrichtlinien, integriert.

9. Es gibt Regelungen für die Bedingungen zum Entzug von Lizenzen für Trainer*innen sowie Schiedsrichter *innen auf der Grundlage der DOSB-Rahmenrichtlinien.

10. Es gibt im Verband einen Interventionsplan für den Umgang mit Fällen sexualisierter Belästigung und Gewalt.

11. Die internen (Ansprechpartner*in PSBG) und externen (Hilfe-Telefon berta) Anlaufstellen für Betroffene werden an die Teilnehmenden von verbandseigenen Maßnahmen kommuniziert.

12. Bei verbandseigenen Maßnahmen werden anonymisierte Evaluationen zum Wohlbefinden der Teilnehmenden durchgeführt.

13. Es wird eine Risikoanalyse erstellt, die die sportart- bzw. organisationsspezifischen Bedingungen beschreibt, die die Ausübung von sexualisierter Belästigung begünstigen könnten.

14. Basierend auf der Risikoanalyse werden Verhaltensregeln für das Miteinander entwickelt, insbesondere für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

gez. das Präsidium des Deutschen Minigolfsport Verbandes e.V.
Stand 28.01.2024

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